Zwei Jahre zu Hause bleiben, ein Kind großziehen und in dieser Zeit kein eigenes Gehalt bekommen. Für die gesetzliche Rente heißt das erstmal: keine Beiträge, keine Rentenpunkte. Genau das gleicht die Mütterrente aus. Hier liest du, wie die Mütterrente funktioniert, wie sie berechnet wird und was sich 2027 ändert.
Was ist die Mütterrente?
Die sogenannte Mütterrente ist kein Sozialgeld und keine eigenständige Rente. Sie ist eine Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Gedanke dahinter: Wer Kinder erzieht und damit unbezahlte Care-Arbeit leistet und in dieser Zeit nicht oder weniger arbeitet, soll trotzdem Rentenpunkte sammeln. Rentenpunkte sind die Rechnungseinheit, mit der sich deine spätere gesetzliche Rente berechnet. Diese Rentenpunkte erhöhen dann deine Rente, genau wie Beiträge aus einem Job. Hast du während der Erziehungszeit gearbeitet, bekommst du die Mütterrente deshalb zusätzlich zu deinen eigenen Beiträgen ausgezahlt. Hast du in diesen Jahren nicht gearbeitet, wird dir nur die Mütterrente angerechnet.
Bislang wurden Erziehungszeiten unterschiedlich anerkannt, je nachdem, wann das Kind geboren wurde: Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, zählen bis zu 36 Monate, für Kinder davor nur 30 Monate. Diese Ungleichheit wird jetzt mit der Mütterrente III angepasst: Ab 2027 gelten einheitlich 36 Monate Kindererziehungszeit für alle Kinder, unabhängig vom Geburtsjahr.
Durch die Mütterrente erhöht die Erziehungszeit, genau wie ein Job, die Rente. Diese Zuzahlungen sind eine gute Basis, reichen im Alter aber allein nicht aus.
Wer bekommt Mütterrente? Voraussetzungen im Überblick
Auch wenn die Bezeichnung „Mütterrente" vermutlich die Realität weitgehend abbildet, weil größtenteils Frauen sie beziehen, können auch Väter Kindererziehungszeiten von der Rentenversicherung erhalten. Eltern müssen die Erziehungszeiten dann untereinander aufteilen.
Für alle Bezieher*innen gelten die gleichen Voraussetzungen:
Der Erziehungsort, also wo das Kind aufwächst, muss grundsätzlich in Deutschland liegen. Ausnahme: Seit einem EuGH-Urteil von 2022 werden auch Kindererziehungszeiten in anderen EU-Ländern anerkannt.
Die Mutter oder der Vater müssen insgesamt mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wobei die Kindererziehungszeiten selbst mitgerechnet werden.
Von der Reform der Mütterrente III profitieren rund 10 Millionen Rentner*innen. Die Verbesserungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Weil dahinter aber ein großer bürokratischer Aufwand steckt, wird die Mütterrente III erst ab 2028 ausgezahlt. Wer betroffen ist, bekommt dann eine Nachzahlung für das bereits vergangene Jahr 2027.
Rentenpunkte durch Kindererziehung: Mütterrente berechnen – wieviel Rente bekomme ich?
Etwas herunterbrechen gilt: Pro Jahr Kindererziehungszeit bekommst du etwa einen Rentenpunkt. Aktuell ist ein Rentenpunkt 42,52 € wert. Für drei Jahre Kindererziehung bekommst du also aktuell etwa 127,56 € im Monat Mütterrente. Hast du mehr als ein Kind und bekommst auch dafür Kindererziehungszeiten angerechnet, wird daraus entsprechend mehr.
Gehst du in 10, 15 oder 20 Jahren in Rente, wird der Wert eines Rentenpunktes wahrscheinlich aufgrund von regelmäßigen Anpassungen höher sein. Ob das nach Abzug der Inflation auch real mehr ist, steht auf einem anderen Blatt. Außerdem zahlst du auch in der Rente Steuern, die Werte hier sind brutto angegeben, nicht netto
Ob 127,56 € pro Monat zusätzlich ausreichen, um deine Rente zu finanzieren, ist eine andere Frage. Die meisten sollten deshalb rechtzeitig anfangen, zusätzlich vorzusorgen.
Mütterrente beantragen: So gehst du vor
In Deutschland sind die Behörden noch nicht so miteinander verknüpft, dass die Rentenversicherung automatisch erfährt, wenn Eltern ein Kind bekommen. Deshalb musst du einen „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten" stellen. Auch „Kontenklärung" genannt, offiziell Formular V0800. Beantragen musst du das direkt bei der Rentenversicherung. Dafür kannst du dir einen Termin vor Ort oder digital bei der Rentenversicherung in deiner Stadt buchen.
Den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten kannst du grundsätzlich jederzeit stellen, sobald du weißt, dass deine Erziehungszeit abgeschlossen ist, auch schon kurz nach der Geburt. Am einfachsten ist es bis zum 10. Geburtstag deines Kindes, weil Erziehungszeiten maximal bis zum 10. Lebensjahr des Kindes genommen werden können und dann die komplette Erziehungszeit feststeht. Stellst du den Antrag später, verlierst du die Kindererziehungszeiten nicht, deine Rente wird dann aber erst ab dem Monat nach der Antragstellung entsprechend höher berechnet, nicht rückwirkend. Alternativ kannst du den Antrag auch direkt beim Rentenantrag stellen, wenn du in Rente gehen willst
Anders sieht es aus, wenn du bereits Rente beziehst: Dann musst du in der Regel nicht aktiv werden. Die Mütterrente III wird automatisch berücksichtigt. Bei Fragen zur Mütterrente III kannst du dich schon jetzt direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
Egal, ob du den Antrag gerade gestellt hast oder schon Rente beziehst – die Mütterrente selbst kommt erst mit deiner gesetzlichen Rente. Sie ist kein Vorab-Geld, sondern fest an die Auszahlung der gesetzlichen Rente gekoppelt. Sobald du also in Rente gehen kannst und deine gesetzliche Rente beantragst, bekommst du automatisch auch monatlich die Mütterrente ausgezahlt.
Reicht die Mütterrente?
Die Mütterrente ist eine Zuzahlung zu deiner gesetzlichen Rente. Da schon die gesetzliche Rente in den allermeisten Fällen nicht ausreicht, um alle Kosten im Alter zu decken, reicht auch die Mütterrente allein nicht.
Das deutsche Rentensystem sieht deshalb vor, dass du zusätzlich zur gesetzlichen Rente auch in die betriebliche und die private Altersvorsorge einzahlst. Erst die Kombination aus diesen drei Renten soll deine Lebenshaltungskosten im Alter finanzieren.
Allerdings wird an Schulen, in Ausbildungen oder an Universitäten bisher kaum Finanzbildung vermittelt, weshalb viele Menschen gar nicht wissen, wie Altersvorsorge funktioniert. Gleichzeitig ist Altersvorsorge in Deutschland kompliziert, weil es sehr viele Möglichkeiten und Anbieter gibt. Auch deshalb hat die Bundesregierung 2026 mehrere Rentenreformen durchgebracht, mit neuen Möglichkeiten, teils sogar mit staatlicher finanzieller Förderung, die das Investieren fürs Alter erleichtern sollen. Eines dieser neuen Programme ist das Altersvorsorgedepot.
Kritik an der Mütterrente
Es gibt Kritik daran, dass die Mütterrente nach dem „Gießkannenprinzip" an alle ausgeschüttet wird, die sie beantragen. Also sowohl an die, die diese zusätzliche Summe im Alter dringend brauchen, als auch an die, bei denen ein paar hundert Euro mehr gar nicht auffallen. Hinzu kommt: Die ärmsten Mütter und Väter profitieren von der Mütterrente wohl gar nicht, weil sie mit der Grundsicherung - der staatlichen Unterstützung für Menschen, deren Rente nicht zum Leben reicht - und anderen Sozialleistungen verrechnet wird. Das heißt: Obwohl diese Eltern an der Armutsgrenze leben, wird ihnen die Mütterrente nicht ausgezahlt, während sehr reiche Eltern das Geld trotzdem bekommen.
Als Alternative werden deshalb Programme gefordert, bei denen die Mütterrente wirklich nur an die Eltern ausgezahlt wird, die dieses Geld auch tatsächlich brauchen.
Die Mütterrente gleicht nur einen Teil der Rentenlücke aus, die durch Kindererziehung entsteht. Aber auch ganz unabhängig von Erziehungszeiten reicht die gesetzliche Rente für die meisten nicht aus, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Wie groß deine persönliche Rentenlücke ist, findest du mit unserem Rentenlücken-Rechner heraus. Und wer selbst schon Kinder erzogen hat, sollte den Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten nicht aufschieben, um die Mütterrente III ab 2027 auch wirklich zu bekommen."
Das könnte dich auch interessieren:
Altersvorsorgedepot: So funktioniert die ETF Sparplan Förderung
Versorgungsausgleich: Rente bei Scheidung
Altersarmut bei Frauen: Warum das so ist und was wir dagegen tun können
Quelle:
Deutsche Rentenversicherung: Mütterrente III
