Bei einer Scheidung geht es meistens ums Sofa, das Auto oder das gemeinsame Konto. Die Rente denkt dabei kaum jemand mit. Dabei wird sie automatisch mit aufgeteilt: Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass beide Partner*innen am Ende gleich viel Rente aus der Ehezeit mitnehmen. Egal, wer während der Ehe mehr verdient oder gearbeitet hat. Wie die Aufteilung funktioniert, wann sie ausbleibt und was am Ende für deine eigene Rente übrig bleibt: Wir zeigen es dir.
Was ist ein Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Er sorgt dafür, dass beide Partner*innen am Ende eine gleich hohe Rente aus der Ehezeit mitnehmen. Das ist relevant, da in den meisten Ehen beide Partner*innen unterschiedlich viel in die Rente einzahlen. Weil sie unterschiedlich viel verdienen, zum Beispiel. Oder weil eine*r von beiden die Care-Arbeit für die Kinder übernimmt, dadurch weniger arbeitet und automatisch weniger Rente ansammelt. Kommt es zur Scheidung, gleicht der Versorgungsausgleich diese Differenz aus: Wer die höhere Rente bekommen hätte, gibt etwas ab. Wer die geringere Rente bekommen hätte, gewinnt etwas dazu.
Genauer: Jede*r Partner*in bekommt genau die Hälfte der Rentenansprüche, die die oder der andere während der Ehejahre gesammelt hat. Klären müsst ihr das nicht selbst, das übernimmt das Familiengericht. Wollt ihr keinen Versorgungsausgleich, könnt ihr das in einem Ehe- oder Partnerschaftsvertrag festhalten oder auch nach der Scheidung noch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
Welche Renten werden aufgeteilt?
Von spezifischen Fällen abgesehen, wird grundsätzlich alles, was später als monatliche Rente ausgezahlt wird, aufgeteilt:
Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
Betriebliche Altersversorgung (bAV) - also die Zusatzrente, die viele Arbeitgeber zahlen
Riester- und Rürup-Renten sowie Altersvorsorgedepots
Beamtenpensionen und berufsständische Versorgungswerke, etwa von Architekt*innen, Rechtsanwält*innen oder Steuerberater*innen
Erwerbsminderungsrente
Welche Renten werden nicht aufgeteilt?
Die folgenden Absicherungen werden nicht aufgeteilt und fließen meistens stattdessen in den Zugewinnausgleich, den Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens:
Kapitallebensversicherung
Risikolebensversicherung
Renten ohne Bezug zu Alter oder Erwerbsunfähigkeit, etwa eine Opferrente, die Rente der Berufsgenossenschaft oder eine private Unfallrente
Rentenpunkte bei Scheidung: Versorgungsausgleich berechnen
In den Versorgungsausgleich fließen nur die Anrechte ein, die zwischen dem Monat der Hochzeit und dem Monat der rechtskräftigen Scheidung entstanden sind. Auch die Dauer des Scheidungsverfahrens selbst zählt mit: Zieht sich eure Scheidung über fünf Jahre, gelten auch diese fünf Jahre im Versorgungsausgleich.
Die Berechnung erfolgt so: Für jede Rente, in die eingezahlt wurde - gesetzlich, betrieblich, Riester und so weiter - wird der Wert aus der Ehezeit ermittelt, halbiert und an die andere Partnerin oder den anderen Partner übertragen. Wie viel dabei am Ende herauskommt, ist selbst mit Taschenrechner schwer zu sagen, denn jede Rentenart hat ihr eigenes Bewertungssystem.
Ein Beispiel: Partner*in A hat während der Ehe Vollzeit gearbeitet, Partner*in B Teilzeit. Ausgeglichen werden hier die Punkte aus der gesetzlichen Rentenversicherung - für andere Renten, in die eingezahlt wurde, läuft die gleiche Rechnung noch einmal separat.
Weil die Berechnung so komplex ist, übernehmen Familiengericht und Rentenanbieter sie gemeinsam. Ihr bekommt das Ergebnis zugeschickt und könnt es prüfen. Stimmt etwas nicht, weil zum Beispiel falsch gerechnet wurde, könnt ihr Widerspruch einlegen.
Verzicht auf den Versorgungsausgleich: Wann ist das möglich?
Es gibt Ausnahmen, in denen kein Versorgungsausgleich stattfindet:
die Ehe dauerte weniger als drei Jahre (hier kann der Versorgungsausgleich trotzdem beantragt werden)
ein Ehe-, Partnerschaftsvertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt etwas anderes
beide Partner*innen verzichten freiwillig vor Gericht
der Ausgleich lohnt sich nicht, weil der Unterschied minimal ist
weitere Gründe, etwa wenn eine Partnerin oder ein Partner ein Verbrechen gegen die oder den anderen begangen hat
Versorgungsausgleich beantragen: Der Fragebogen (Formular V120)
Nach der Einreichung der Scheidung schickt das Gericht beiden Eheleuten den „Fragebogen zum Versorgungsausgleich“, das Formular V120. Darin gebt ihr an, ob es eine andere Vereinbarung gibt, zum Beispiel einen Ehevertrag. Falls nicht, tragt ihr eure Renten ein: in welche ihr einzahlt und über welche Nummer sie zu finden sind. Das Formular geht zurück ans Gericht.
Das Gericht wendet sich damit an die Versorgungsträger - die Unternehmen, bei denen eure Renten liegen - und bekommt von ihnen die Höhe mitgeteilt. Diese Ergebnisse landen noch einmal bei euch zur Prüfung: Ist der Versicherungsverlauf korrekt? Wurde alles richtig erfasst und berechnet? Im Scheidungstermin vor Gericht, oder auch später, erfahrt ihr dann, wie der Versorgungsausgleich am Ende aussieht.
Bei der Aufteilung wird zwischen interner und externer Teilung unterschieden, je nachdem, ob beide Ex-Partner*innen beim selben Rentenanbieter ein Konto haben:
Interne Teilung: Der Ausgleich wird direkt beim Versorgungsträger geteilt, zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung. Die ausgleichsberechtigte Partnerin oder der ausgleichsberechtigte Partner bekommt dort ein eigenes Konto oder Depot.
Externe Teilung: Der Ausgleich wird nicht beim Versorgungsträger geteilt, sondern als Geldbetrag an einen anderen Anbieter übertragen. Das passiert häufig bei der betrieblichen Altersversorgung, wenn die Ex-Partnerin oder der Ex-Partner dort gar nicht arbeitet und deshalb kein eigenes Konto bekommen kann.
Beide Verfahren kosten Gebühren - die tragen Ex-Partner*innen meistens zur Hälfte.
Wann bekomme ich die Rente aus dem Versorgungsausgleich?
Die übertragenen oder abgezogenen Rentenansprüche werden direkt nach der Scheidung in deinem Rentenkonto sichtbar. Ausgezahlt wird trotzdem erst, wenn du selbst in Rente gehst, und zwar immer als Rente, nicht als Einmalbetrag.
Weil beim Versorgungsausgleich Rentenpunkte übertragen werden, etwa bei der gesetzlichen Rente, können sie bei deinem Renteneintritt einen anderen Wert haben als heute.
Was passiert mit dem Versorgungsausgleich wenn eine*r der Partner*innen stirbt?
Stirbt einer der Partnerinnen, kann die oder der andere beantragen, dass die eigene Rentenkürzung aufgehoben wird - allerdings nur, wenn die verstorbene Ex-Partnerin oder der verstorbene Ex-Partner die Rente aus dem Versorgungsausgleich nicht länger als 36 Monate bezogen hat. Heißt: Hast du Rentenpunkte abgegeben und deine Ex-Partnerin oder dein Ex-Partner stirbt nach ein paar Monaten, kannst du beantragen, dass deine Rente nicht mehr gekürzt wird. Umgekehrt - du hast Rentenpunkte bekommen und stirbst selbst als Ex-Partnerin oder Ex-Partner früh - gilt eine andere, komplexere Regelung ohne feste Monatsgrenze.
Der Versorgungsausgleich läuft bei einer Scheidung automatisch mit - wenn ihr ihn nicht ausdrücklich ausschließt. Wollt ihr das nicht, braucht es einen Ehevertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder den gemeinsamen Verzicht vor Gericht, von allein passiert nichts davon. Lasst ihr ihn dagegen laufen, lohnt sich ein genauer Blick auf den Fragebogen und die Mitteilung vom Familiengericht: Bei so komplizierten Bewertungssystemen passieren Rechenfehler, und Widerspruch geht nur, wenn ihr die Zahlen selbst geprüft habt.
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Quelle:
Deutsche Rentenversicherung: Versorgungsausgleich - faires Teilen bei der Rente
