Wer einen lieben Menschen verloren hat, wird bald auch mit dem Thema Beerdigung konfrontiert sein. Die Organisation ist oft emotional belastend und birgt gleichzeitig viele Fragen zu Kosten und Finanzierung. Wir geben euch hier einen ersten Überblick über die durchschnittlichen Kosten einer Beerdigung, wer zahlt und ob es steuerlich absetzbar ist.
Kosten Beerdigung: Die unterschiedlichen Bestattungsarten
Disclaimer: Kostenangaben sehr unterschiedlich. Die folgenden Werte basieren auf Allianz.
In Summe kostet eine Beerdigung in Deutschland zwischen 4.000 und 40.000 Euro. Die Höhe der Beerdigungskosten hängt allerdings stark von der gewählten Bestattungsart, Region und individueller Gestaltung ab. Daher ist es sinnvoll, dass die Angehörigen zunächst klären, welche Bestattungsart es sein soll.
Die drei häufigsten Formen sind: Feuerbestattung, Seebestattung und Erdbestattung. Diese schauen wir uns im Folgenden genauer an.
Kosten Feuerbestattung
Die meisten Menschen in Deutschland entscheiden sich aktuell für eine Feuerbestattung. Dabei wird der oder die Verstorbene eingeäschert und die Beisetzung erfolgt anschließend in einer Urne. Die durchschnittlichen Kosten einer Feuerbestattung liegen bei circa 6.500 Euro.
Kosten Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung wird der oder die Verstorbene in einem Sarg in einem Grab auf einem Friedhof beigesetzt. Diese Bestattungsart ist regional in Deutschland stark verbreitet, ist in der Regel aber auch die teuerste. Die durchschnittlichen Kosten einer Erdbestattung liegen bei circa 7.200 Euro.
Seebestattung Kosten
Die Seebestattung ist eine Art der Feuerbestattung. Hierbei wird die Asche in einer Urne im Meer beigesetzt. Voraussetzung dafür ist die Willenserklärung der verstorben Personen. Die durchschnittlichen Kosten einer Seebestattung liegen bei 3.500.
Beerdigungskosten: Einzelposten im Überblick
Die Beerdigungskosten setzten sich - unabhängig von der Bestattungsart - aus verschiedenen Einzelposten an. Diese schauen wir uns im Folgenden einmal genauer an.
Grabstein Kosten
Bei einer Erdbestattung ist der Grabstein einer der größten Kostenpunkte. Bei Urnenbestattungen ist ein Grabstein nicht zwingend erforderlich. Die durchschnittlichen Kosten für einen neuen Grabstein liegen bei 500 bis 5.000 Euro. Der Preis variiert je nach Material, Größe, Gestaltung und Gravur.
Sarg Kosten
Bei einer Erdbestattung ist ein Sarg meist gesetzlich vorgeschrieben. Hier liegen die Kosten bei 600 bis 6.000 Euro. Aber auch bei einer Feuer- oder Seebestattung bedarf es einen Sarg, einen Verbrennungssarg. Die durchschnittlichen Kosten liegen hier bei 500 bis 4.000 Euro. Der Preis varriert je nach Holzart, Verarbeitung und Ausstattung.
Urne Kosten
Bei einer Urnenbestattung wird eine Urne benötigt. Die durchschnittlichen Kosten für eine Urne liegen bei 100 bis 500 Euro (bestatter.de).
Bestatter Kosten
Ein*e Bestatterin kümmert sich in der Regel um die Überführung, hygienische Versorgung und Behördengänge. Die durchschnittlichen Kosten für diese Leistungen liegen bei 1.900 bis 14.000 Euro - je nach inbegriffenen Leistungen.Der sarg ist meist schon Teil der Leistungen des Bestattungsunternehmens.
Was kosten Kränze für Beerdigung?
Blumenkränze gehören für viele Angehörige zur Trauerfeier dazu. Die durchschnittlichen Kosten für Kränze und Blumen liegen bei 80 bis 450 Euro pro Kranz - je nachdem, ob es aufwendige Gestecke oder größere Arrangements sind.
Versteckte Kosten Beerdigung
Neben den oben genannten, eher offensichtlichen Posten einer Beerdigung gibt es auch Kosten, die häufig erst übersehen werden. Zum Beispiel:
Friedhofsgebühren wie zum Beispiel die Beisetzungsgebühr oder Grabnutzungsgebühr
Traueranzeigen
Bürokratische Kosten wie Sterbeurkunden
Grabpflege durch einen Gärtner, eine Gärtnerin, wenn die Grabpflege nicht selbst übernommen wird
Bewirtung der Trauergäste
Kosten einer Beerdigung im Überblick
Hier nochmal ein Überblick der genannten Budgetposten
Wer zahlt die Beerdigungskosten?
Wer für die Beerdigungskosten aufkommen muss, ist gesetzlich geregelt: Der Erbe / Die Erbin haftet. Meist ist das der oder die Ehe- oder Lebenspartner*in oder weitere Angehörige. Die Bestattungskosten können in der Regel aus dem jeweiligen Nachlass gedeckt werden.
Wenn kein Kontakt oder ein schlechtes Verhältnis zum*zur Verstorbenen bestand, kann das Erbe ausgeschlagen werden und der/die Erbe*in ist von der Kostenübernahme befreit.
Bestehen keinen finanziellen Mittel, kann die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragt werden. Werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, werden die erforderlichen Bestattungskosten durch das Sozialamt übernommen.
Hat der/die Verstorbene eine private Versicherung wie eine Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung abgeschlossen oder andere Optionen der Bestattungsvorsorge getätigt, können Angehörige darauf zurückgreifen und müssen die Kosten nicht selbst tragen.
Mehr Infos dazu gibt es zum Beispiel hier.
Absetzen von Beerdigungskosten: So geht’s
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Beerdigungskosten steuerlich absetzbar. Diese fallen in den Bereich “außergewöhnliche Belastungen”. Dabei ist zu beachten, dass nur der Teil, der nicht aus dem Nachlass gedeckt wird, absetzbar ist. Außerdem verringert sich die steuerlich absetzbare Summe um einen individuellen Eigenanteil - abhängig vom Einkommen.
Eine steuerliche Beratung kann hier sinnvoll sein.
Die Kosten einer Beerdigung variieren stark. Ein frühzeitiger Überblick über die Kostenpunkte kann helfen, keine finanziellen Überraschungen zu erleben.
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