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Konto gepfändet: Erste Hilfe in der finanziellen Krise

Veröffentlicht am 31. Mai 2022

Wenn du gerade erfahren hast, dass dein Konto gepfändet wurde, sitzt der Schock wahrscheinlich noch sehr tief. Eine Kontopfändung ist erstmal ein Einschnitt in die persönliche Freiheit und ganz bestimmt keine alltägliche Situation. Aber keine Sorge – du bist mit deinem Problem nicht allein und der Pfändung nicht hilflos ausgeliefert. 

In unserem Erste-Hilfe-Guide zeigen wir dir, welche Handlungsmöglichkeiten du jetzt hast, damit du trotz Pfändung auf dein Geld bzw. auf Anteile davon zugreifen kannst. Gemeinsam werden wir uns mit den wichtigsten Grundlagen auseinandersetzen und praktische Tipps für den Umgang mit der Situation besprechen. Außerdem erklären wir die wichtigsten Begriffe, die es rund um das Thema Pfändungen zu kennen gilt, damit du den Überblick behältst. 

Nur eins noch kurz vorab: Eine Pfändung bedeutet nicht, dass du dich schämen musst. Vielleicht befindest du dich gerade in einer finanziell herausfordernden Situation oder hast schlicht den Überblick über deine Finanzen verloren, weil andere Themen dich beanspruchen. Lass uns das gemeinsam wieder in den Griff bekommen! 

Den Kopf in den Sand stecken? Keine gute Idee.

Wenn dein Konto gesperrt wurde und von einer Pfändung betroffen ist, solltest du unbedingt handeln. 

Unternimmst du nichts, kann jeder Cent deines Guthabens auf deinem Konto gepfändet werden. Das gilt auch für Sozialleistungen wie Bürgergeld und Kindergeld, da nicht nach der Herkunft des Geldes unterschieden wird. Kein Einkommen ist automatisch vor einer Pfändung geschützt.  

So geht die Solaris Bank mit Kontopfändungen um

Die Art und Weise, wie unser Partner – die Solaris Bank – mit einer Kontopfändung umgeht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, etwa wie viel Geld auf deinem Konto ist und wie hoch der zu pfändende Betrag ist.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten, wie eine Pfändung auf deinem Konto vermerkt beziehungsweise gehandhabt werden kann:

Variante 1:

Der zu pfändende Betrag wird auf deinem Konto blockiert und steht dir nicht mehr zur Verfügung. Auf Guthaben, welches sich über den zu pfändenden Betrag hinaus auf deinem Konto befindet, kannst du normal zugreifen. Konto und Karte werden nicht gesperrt. 

Überschreitet der zu pfändende Betrag dein aktuelles Kontoguthaben, wird das gesamte Guthaben für die Pfändung (bzw. Teile davon) blockiert. 

Auch hier wird dein Konto nicht gesperrt und auch deine Karte funktioniert prinzipiell weiter.

Der Vorteil für dich: Sobald wieder mehr Geld als der zu pfändende Betrag auf deinem Konto vorhanden ist, kannst du den Anteil deines Geldes, der den Pfändungsbetrag übersteigt, wie oben beschrieben wieder normal weiter nutzen.

Variante 2:

Dein Konto und deine Karte bleiben aufgrund der Pfändung blockiert, unabhängig davon, wie viel Guthaben du auf dem Konto hast. Das bedeutet, dass du auf keinen Teil deines Geldes zugreifen und auch die Karte nicht mehr benutzen kannst. 

Das passiert zum Beispiel (jedoch nicht ausschließlich) bei besonders hohen oder alten Pfändungssummen, oder einer sog. Arrestpfändung, bei der die Staatsanwaltschaft involviert ist und die Entscheidungshoheit besitzt. 

Auch kann dies kurzfristig passieren, wenn die Pfändung gerade registriert wurde und die Details, wie etwa die Höhe des zu pfändenden Betrags jedoch noch nicht bekannt sind. Das wird dann unter Umständen korrigiert, sobald alle relevanten Informationen vorliegen.

Good to know – weiteres Geld bei Tomorrow

Führst du ein gemeinsames Konto bei Tomorrow und bist selbst Kontoinhaber*in, ist auch dieses Konto von einer Pfändung betroffen. Das Gleiche gilt für deine Pockets. 

Wenn dein Konto gesperrt und dein komplettes Guthaben blockiert wurde, kann das für dich schwerwiegende Folgen haben. Dein Konto ist dann nämlich nicht mehr wie bisher nutzbar. Das bedeutet beispielsweise: 

  • Daueraufträge oder Lastschriften können nicht mehr vom Konto abgebucht werden. Insbesondere bei laufenden Kosten wie Miete und Strom kann dies zu erheblichen Problemen führen.

  • Du kannst mit deiner Karte nicht mehr in Geschäften bezahlen und es sind keine Bargeldabhebungen mehr möglich. Es besteht sogar die Gefahr, dass deine Debitkarte vom Automaten eingezogen wird. 

  • Sämtliches – auch künftiges – Guthaben auf deinem Konto wird nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 4 Wochen an die Gläubiger*innen überwiesen, bis der zu pfändende Betrag getilgt ist. 

Du siehst: Nichts zu unternehmen, ist bei einer Kontopfändung keine gute Idee. Du bist der Pfändung aber nicht hilflos ausgeliefert. Mit einem Pfändungsschutzkonto wird ein festgelegter Betrag vor der Pfändung geschützt

Das Pfändungsschutzkonto

Wenn Gläubiger*innen eine Pfändung veranlassen, gibt es eine vierwöchige Schutzfrist (ab Zustellung der Pfändung). Das bedeutet, dass dein Guthaben vier Wochen lang zwar blockiert, aber noch nicht an den*die Gläubiger*in überwiesen wird. 

Diesen Monat solltest du dazu nutzen, um dein Girokonto von uns in ein Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) umwandeln zu lassen. 

Bitte lass dir aber mit dem Antrag nicht zu viel Zeit. Wir bearbeiten Umwandlungsanträge so schnell wie möglich, die gesetzliche Frist beträgt vier Werktage und so lange kann es maximal dauern – das musst du einplanen. Im schlimmsten Fall ist sonst bereits die vierwöchige Schutzfrist verstrichen und wir bzw. Solaris mussten den zu pfändenden Betrag an den*die Gläubiger*in überweisen. 

Ein Beispiel:

  • Dein Konto wurde am 10.07.2023 gesperrt. 

  • Die vierwöchige Schutzfrist läuft bis zum 06.08.2023.

  • Wird der Umwandlungsantrag erst am 03.08.2023 gestellt, kann es sein, dass die Bank bis zum 9.08.2023 (4 Werktage) benötigt, um das P-Konto einzurichten. Bis dahin kann die Pfändung schon durchgeführt worden sein. 

---> Good to know: Reichst du den Antrag rechtzeitig – also vor dem 01.08.2023 – bei der Bank ein und diese setzt ihn nicht fristgerecht um, muss die Bank dir das Geld ersetzen.  

 Den Antrag zur Umwandlung deines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto findest du hier.

Bitte beachte: Du darfst nur ein einziges P-Konto haben. Deshalb versicherst du beim Antrag zur Umwandlung, dass du kein weiteres P-Konto führst. Zudem ist es nicht möglich, ein Gemeinschaftskonto in ein P-Konto umzuwandeln. 

Solltest du ein gemeinsames Konto führen und selbst Kontoinhaber*in sein, bleibt das Geld auf diesem Konto gesperrt. Das gilt auch für deine Pockets, die Unterkonten deines Hauptkontos sind. Durch den P-Konto-Status geschützt ist allein dein Hauptkonto. 

Bitte beachte: Im Gegensatz zu unseren normalen Girokonten müssen wir das P-Konto an die SCHUFA melden. Wir sind auch gesetzlich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob auf deinen Namen bereits ein P-Konto (bspw. bei einer anderen Bank) läuft, da pro Person nur ein P-Konto geführt werden darf. 

Freibeträge: So viel Geld steht dir bei einer Pfändung zu

Der große Vorteil eines Pfändungsschutzkontos liegt darin, dass es einen sogenannten Freibetrag gibt, der nicht gepfändet werden darf. Dieser beträgt seit dem 01.07.2023 monatlich 1.410 Euro.

Beispiel: Alleinerziehend mit Kind

Das Einkommen beträgt 2.000 Euro, dazu kommen 219 Euro Kindergeld. Das Kontoguthaben beträgt damit 2.219 Euro. Von diesen 2.219 Euro sind 1.410 Euro automatisch vor der Pfändung geschützt, wenn es ein P-Konto ist. 

Die 1.410 Euro sind nicht viel Geld, vor allem dann, wenn du Kinder hast. Bist du für Kinder und/oder (Ex-)Partner*innen unterhaltspflichtig, kannst du den Freibetrag erhöhen lassen. Für die erste unterhaltspflichtige Person kommen 527,76 Euro obendrauf. Wenn du für zwei bis fünf Kinder unterhaltspflichtig bist, kannst du noch einmal eine Erhöhung von jeweils 294,02 Euro erhalten.  

So eine Erhöhung steht dir übrigens auch zu, wenn du für andere Personen, mit denen du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, bspw. Bürgergeld oder andere Sozialleistungen entgegennimmst.  

Das sind die aktuellen Freibeträge (seit 01.07.2023):

Um den Freibetrag erhöhen zu lassen, musst du eine P-Konto-Bescheinigungen zur Erhöhung des Freibetrags ausfüllen.

Hier kannst du dir die Bescheinigung für ein Konto bei Tomorrow herunterladen

Ansparbeträge: Sparen ist trotz Kontopfändung möglich

Je höher der nicht zu pfändende Freibetrag, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass am Monatsende noch ein Restbetrag übrig bleibt. Und auch hier die gute Nachricht: Das Geld bleibt dir für eine gewisse Zeit erhalten. 

Drei Monate lang hast du die Möglichkeit, nicht ausgegebenes Geld auf deinem Konto zu lassen. Liegt das Geld dann aber immer noch auf dem Konto, wird es zur (Teil-)Tilgung der Pfändung an den Gläubiger ausgekehrt.

Vorteil: Du bist schneller schuldenfrei.

Nachteil: Du kannst es nicht für eventuell notwendige, größere Anschaffungen nutzen.

Ein Beispiel: Deine Waschmaschine ist kaputt und du benötigst 800 Euro für ein neues Gerät. Du hast zwei Kinder, weshalb dein Freibetrag 2.231,78 Euro beträgt. 

Am Ende des Monats Januar hast du noch 200 Euro von deinem Freibetrag übrig. Dieses Geld bleibt dann noch im Februar und März sicher auf deinem Konto liegen. Auch in diesen Monaten gibst du jeweils 200 Euro weniger aus, als durch den Freibetrag geschützt sind. So hättest du im April 600 Euro auf der hohen Kante. 

Im Mai sind aber die drei Monate für den ersten Sparbetrag verstrichen, sodass diese 200 Euro nun gepfändet werden können. 

Du merkst also: Auf diesem Weg kannst du die 800 Euro nicht sparen. Du kannst das Geld aber abheben und so vor der Pfändung schützen oder sicherstellen, dass du deine Sparziele innerhalb der Drei-Monats-Frist erreichst. In diesem konkreten Beispiel müsstest du dann jeden Monat 267 Euro weniger ausgeben, als durch den Freibetrag geschützt ist.  

So vermeidest du weitere Pfändungen

Eine Kontopfändung ist eine sehr unangenehme Situation, in der du dich wahrscheinlich hilflos und ausgeliefert fühlst. Trotzdem solltest du sie zum Anlass nehmen, dich jetzt intensiv mit deinen Finanzen auseinanderzusetzen. 

Manchmal schieben wir diese Themen im Alltag vor uns her, weil sie Stress und negative Gefühle mit sich bringen.  

Falls du das bis jetzt noch nicht gemacht hast, solltest du dir Hilfe suchen und einen Termin bei einer Schuldner*innen-Beratung vereinbaren. Hier sind Stellen, bei denen du dich melden kannst: 

Die Beratung hilft dir, einen Überblick zu bekommen und ggf. weitere offene Forderungen zu begleichen, bevor es zu einer erneuten Pfändung kommt. 

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