Unsere Negativkriterien
Wir finanzieren keine Branchen, die auf Kosten künftiger Generationen wirtschaften. Die nachfolgenden Kriterien dienen als strenge Ausschlusskriterien. In Unternehmen und Branchen, die gegen diese Kriterien verstoßen, fließt daher kein Cent von uns.
Gewährleistung der Grundbedürfnisse
Wir schließen alle Geschäftsfelder aus, die massiv Gesundheit und Leben gefährden. Hierzu zählen wir Herstellung, Förderung, Handel und Einsatz von Bioziden, Pestiziden, Asbest und Fungiziden, die laut Weltgesundheitsorganisation besonders schädlich sind.
Auch den Handel und die Verwendung von menschlichen embryonalen Zellen und Embryos in der Forschung schließen wir für unsere Investitionen aus.
Intensive Tierhaltung und die Verarbeitung von Fleisch aus Massentierhaltung mit sehr eingeschränkten Haltungsmethoden (wie Batteriekäfigen für Hennen oder Kälber-/Sauenboxen) sind ein absolutes No-Go. Das gleiche gilt für Fischfang, der nicht die Vorgaben des Marine Stewardship Councils erfüllt.
Auch die Spekulation mit Lebensmitteln und der Einsatz von Mineraldünger verstoßen gegen unsere Kriterien.
Empowerment
Jeglicher Verstoß gegen die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation ist für uns nicht tolerierbar. Dabei ist uns die Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit genauso wichtig wie die Abschaffung jeglicher Diskriminierung (zum Beispiel aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft, politischer Haltung oder sexueller Orientierung).
Einen weiteren Verstoß gegen unsere Kriterien sehen wir in der systematischen Umgehung von Mindeststandards bei Sicherheit und Gesundheit.
Klimaschutz
Die Förderung fossiler und atomarer Energie ist für uns ein No-Go. Dies betrifft Unternehmen, die Energieträger wie Erdgas, Kohle, Erdöl und Uran in irgendeiner Form gewinnen oder neue Vorkommen erschließen, mit ihnen handeln und daraus Energie erzeugen. Außerdem gilt der Investitionsausschluss für alle Unternehmen in der Wertschöpfungskette. Hierzu zählen wir auch die Produktion von Kernkomponenten für fossile und atomare Kraftwerke, den Betrieb der Anlagen und den Bau von Öl- und Gaspipelines.
Wir schließen dabei auch Unternehmen aus, die zum aktuellen Zeitpunkt noch mehr als 15% ihres Umsatzes mit der Zulieferung für die Gewinnung und Förderung fossiler Brennstoffe generieren.
Auch Investitionen in (Groß-)Projekte, die eine schädliche Wirkung auf Ökosysteme haben (wie zum Beispiel Pipelines, Wasserprojekte, Staudämme und Biogasanlagen), sind für uns ausgeschlossen. Wir folgen dabei den Äquator-Prinzipien und berücksichtigen weitere Leitlinien wie des Roundtable on Sustainable Biomaterials oder der Weltkommission für Dämme. Wir nehmen dabei Projektentwickler*innen und Geldgebende genauso in die Verantwortung wie Lieferant*innen und Betreiber*innen.
Unternehmen der fossil betriebenen Automobil-, Schifffahrt- oder Luftfahrtindustrie gehören für uns zu den Industrien von gestern und werden, genauso wie ihre Hauptzulieferer, ausgeschlossen.
Unternehmen, die CO₂ sowie andere klimaschädliche und gesundheitsgefährdende Stoffe (wie Ammoniak, Schwefel und Feinstaub) freisetzen, verstoßen gegen unsere Anlagekriterien, wenn sie keine geeignete Strategie zur Reduzierung dieser Emissionen haben.
Gleiches gilt für Produktion und Handel von chlororganischen Massenprodukten und persistenten organischen Schadstoffen (PFC und POP). Wir beziehen uns hierbei maßgeblich auf die Regelung der Stockholm-Konvention. Der Ausschluss schließt auch weitere ozonzerstörende und international begrenzte Chemikalien ein.
Natur
Verstöße gegen die 5 Freedoms of Animals in der eigenen Produktion oder ein Handel mit Produkten, die in Verdacht stehen gegen diese zu verstoßen, akzeptieren wir nicht. Darunter fallen für uns unter anderem Tiertransporte über 8 Stunden und die Ausbeutung für Unterhaltungszwecke.
Ausgeschlossen werden darüber hinaus Unternehmen, die nicht gesetzlich vorgeschriebene Versuche mit negativen Folgen für lebende Tiere durchführen oder beauftragen. Genauso wie Unternehmen, deren Produktion, Standorterschließung oder Forschung negative Auswirkungen auf Wale oder andere Meeressäugetiere hat.
Der Abbau und Handel von Konfliktmineralien verstößt gegen unsere Kriterien. Wir orientieren uns hierfür an der EU Conflict Minerals Regulation.
Auch die illegale Förderung von Rohstoffen und deren Nutzung (wie beispielsweise Holz) ist für uns inakzeptabel. Das Gleiche gilt für (Wald-)Flächen, die ohne die Beachtung der Rechte der indigenen Bevölkerung vor Ort erschlossen und genutzt werden.
Ebenso schließen wir Projekte zur Umwandlung von Gebieten mit hohen Erhaltungswert und/oder hohem Kohlenstoffbestand (High Carbon Stock, HCS) und andere geschützte Gebiete (zum Beispiel durch die Ramsar Konvention) in (landwirtschaftliche) Nutzflächen aus. Hierzu zählen u.a. Moore und Wälder.
Unsere Richtlinie schließt allgemein alle Unternehmen aus, die Bereiche mit hohem Kohlenstoffbestand (High Carbon Stock, HCS) umwandeln.
Unternehmen, die schädliche Abfälle in Flüsse und Meere leiten oder deren Produkte maßgeblich zu deren Verschmutzung beitragen, schließen wird aus.
Der Kauf von Wasserrechten, der in Gebieten mit Wasserknappheit die Situation verschlechtert, wird von uns nicht geduldet. Daher setzen wir voraus, dass die Auswirkungen auf die örtlichen Wasservorkommen vor dem Kauf umfangreich geprüft werden.
Wir fördern keine Unternehmen, die die Abholzung und Degradierung von natürlichen Flächen vorantreiben und dadurch Stoff- und Wasserkreislauf, Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität dauerhaft schaden. Das gleiche gilt für Aktivitäten, die Flächen schaden, die von der IUCN oder anderen international anerkannten Konventionen (wie UNESCO Welterbe) geschützt werden. Auch der Handel und die Gefährdung von vom Aussterben bedrohten Tieren und Pflanzen (gemäß IUCN Red List und CITIES) ist für uns inakzeptabel.
Zudem schließen wir Produktion, Erforschung und Handel von gentechnisch veränderten Organismen aus. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf das Erb- und Saatgut von Tieren und Pflanzen in der Landwirtschaft.
Fairness
Unternehmen tragen unserer Auffassung nach eine besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Wir betrachten es daher als Verstoß, wenn verfassungsfeindliche Organisationen unterstützt werden und Lobbyismus gegen die Bekämpfung der Klimakrise betrieben wird.
Das Gleiche gilt für risikovolle Standorte. Hierunter verstehen wir Standorte, die laut humanitärem Völkerrecht als besetzt gelten oder an denen der normale Betrieb bzw. Unfälle zu unbeherrschbaren Folgen für Umwelt und Gesellschaft führen könnten.
Auch die die Herstellung und Vermarktung von Suchtmitteln (wie Zigaretten, Alkohol und Glücksspiel) und kontroverse Geschäftsfelder wie Pornographie schließen wir aus.
Wir schließen außerdem Aktivitäten aus, die nicht mit dem FPIC-Prinzip (Free Prior and Informed Consent) der Menschenrechte der Vereinten Nationen übereinstimmen. Rücksprache und Beteiligung sind wesentliche Bestandteile, insbesondere wenn es um Gesetze, Projekte oder politische Maßnahmen geht, die indigene Völker und ihre Rechte betreffen.
Wir schließen Unternehmen aus, die nicht transparent über die folgenden finanziellen und nicht-finanziellen Aspekte Bericht erstatten. Die Berichterstattung sollte sich bestenfalls an den Prinzipien der GRI orientieren und muss zwingend offenlegen:
direkte und indirekte Treibhausgasemissionen
finanziellen Eigentümer des Unternehmens, angestellte Vollzeit-Äquivalenten sowie komplette Gruppenstruktur (inklusive Joint Ventures und indirekter Beteiligungen)
politischen Aktivitäten (Lobbyismus und Einbringung in politische Entscheidungsprozesse)
Umsätze und Profite
Steuerzahlungen, aufgeschlüsselt nach allen Ländern, in denen sie tätig sind, und inklusive unternehmensspezifische Steuerregelungen/ Subventionen
Ergebnisse bestehender Gerichtsverfahren
Wir setzen zwingend voraus, dass Geschlechter-, Frauenrechte, Arbeitsrechte und Offenlegungspflichten genauso eingehalten werden wie Umweltgesetze, Datenschutzverordnungen und maßgebliche internationale Abkommen, wie zum Beispiel die UN Konvention zur biologischen Vielfalt.
Verstöße gegen die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie gegen das humanitäre Völkerrecht akzeptieren wir nicht.
Ausgeschlossen ist zudem die illegitime Aneignung von Land und natürlichen Ressourcen, also ohne die informierte, freiwillige Zustimmung der betroffenen Bevölkerung.
Wir verurteilen jegliche Form der Korruption und der Nutzung von unzulässigen Vorteilen. Dazu zählt das Anbieten oder Versprechen von Bestechungsgeldern genauso wie dessen Annahme.
Auch Wirtschaftspraktiken wie Bilanzfälschung und Preisabsprachen schließen wir genauso aus wie Steuerhinterziehung und ganz wichtig auch Steuervermeidungspraktiken. Hat ein Unternehmen oder eine Beteiligung/ Tochtergesellschaft einen Sitz in einer Steueroase, setzen wir zwingend voraus, dass dies im Zuge der Berichterstattung begründet wird. Das heißt, dass wir von den Unternehmen erwarten, dass sie ihre Geschäftstätigkeiten vor Ort, Eigentümer und die Gründe für die Standortwahl im Reporting offenlegen.
Kurz um: Die Missachtung gesetzlicher Vorschriften und allgemein anerkannter Verhaltensregeln durch ein Unternehmen ist für uns nicht tragbar und führt dazu, dass das Unternehmen von uns keine Investition erhält.
Wir schließen jegliche Investitionen in Waffen und militärischen Güter, die Menschen Schaden zufügen können, aus. Das reicht für uns von Schusswaffen und Streumunition über tödliche autonome Waffen (LAWS) bis hin zu Waffen- und Radarsystemen, autonome oder künstlich intelligente Roboter und andere zusätzliche technische Dienstleistungen, Materialien oder Substanzen, die durch die Art und Weise, wie sie eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen, großen körperlichen Schaden oder Tod verursachen können.
Die Herstellung, der Handel und der Einsatz von Rüstungsgütern und Waffen ist nicht hinnehmbar. Das Gleiche gilt für Vorproduktionen und Dienstleistungen speziell für die Rüstungsindustrie. Dieses Kriterium gilt ausdrücklich für Produkte oder Dienstleistungen, die für militärische Zwecke unerlässlich sind, auch wenn es sich um Unternehmen handelt, die Güter mit doppeltem Verwendungszweck herstellen, wie sie in der gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführt sind, und auch an nichtzivile Endverbraucher verkaufen.